Willkommen bei Fusspflege Gottschalk

in Gifhorn

für Fußpflege & Kosmetik

LUXUS, QUALITÄT & COMFORT

Fusspflege & Kosmetik

Reinkommen und Wohlfühlen, das meine ich wörtlich. Bei mir gibt’s keinen Zeitdruck und Stress. Ich möchte das Du dich in meinen Räumen erholst, den Stress abfallen läßt und die Auszeit genießt. Bei meiner professionellen Fußpflege wird alles gemacht was Du brauchst und wünscht. Du wirst wie „auf Wolken gehen“. Um dieses Wohlgefühl noch zu vertiefen, biete ich Dir auch eine Fußmassage nach „Ayurvedischer Art“ an. Diese kannst Du einzeln buchen oder gerne gleich nach der Fußpflege genießen. In meiner Gesichtskosmetik, die bei mir liebevoll „Genußpflege“ heißt und wie der Name schon sagt, Dir Freude, Entspannung und Genuß bietet, gehe ich ganz auf Deine Wünsche und Bedürfnisse ein. Ein besonderes Anliegen ist es mir, Dir nicht nur die „richtige Pflege“ zu bieten, sondern auch die Gesichtsmassage in den Fokus zu setzten. Diese rundet das Erlebnis ab. Also gönne Dir den Genuß und die Freude dieses „kleinen Urlaubs“ vom Alltag.

Eure Fussplegerin Conny

Kontaktadresse:

Fusspflege Gottschalk
Inh. Cornelia Gottschalk

Fallerslebener Str. 1
38518 Gifhorn 

Tel.: 05371 / 960 7767

Öffnungzeiten:

Montag – Freitag
09:00 – 18:00 Uhr
Und Termin nach Vereinbarung

Fusspflege Gottschalk macht Pause und tank Energie

NEWS

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Stammkunden bitte Terminplanung per Telefon, danke.

Gerne können Sie mich telefonisch erreichen und Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinter lassen.

Eure Fußpflegerin Conny

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Liebe Kunden,

bitte um Beachtung gilt ab den 01.05.2023.

 

Mein Studio wird nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch vermeidbare Wartezeiten erspart bleiben. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit ich die für Sie reservierte Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung (75% des Preises der gebuchten Anwendung) gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin ohne fristgerechte Absage nicht eingehalten wird. Auf ein Verschulden kommt es nach § 615 BGB dabei ausdrücklich nicht an.

  

            Eure Conny Gottschalk